- B. Raue
- Verkehrsrecht
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Das AG München hat entschieden, dass der Mieter einer Garage ein davor geparktes und die Zufahrt versperrendes Auto aufgrund besitzrechtlicher Selbsthilfe selbst beiseiteschieben darf und der Eigentümer des Autos keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens hat, der eventuell beim Wegschieben fahrlässig verursacht worden ist (Urteil des AG München vom 13.06.2018, Az. 132 C 2617/18).