Unser Qualitätsmanagement

Allgemein

Durch das Qualitätsmanagement in unserer Kanzlei werden alle Maßnahmen organisiert, die der Kontrolle und Verbesserung unserer Arbeitsabläufe und deren Ergebnisse dienen. Es beinhaltet u. a. die Optimierung von Kommunikationsstrukturen, die Erhaltung und die Steigerung der Zufriedenheit unserer Mandanten, die Schaffung klarer Verantwortlichkeiten, die Reduzierung von Kosten durch die Vermeidung von Fehlern, die Standardisierung bestimmter Arbeitsprozesse, Dokumentationen, berufliche Weiterbildungen der Mitarbeiter, die Ausstattung und Gestaltung der Arbeitsplätze, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und des Images unserer Kanzlei.

Bestandteile

Das Qualitätsmanagement besteht im wesentlichen aus vier Bestandteilen:

1. Qualitätsplanung
2. Qualitätslenkung
3. Qualitätssicherung
4. Qualitätsverbesserung

In der Qualitätsplanung werden der Ist-Zustand ermittelt und die Rahmenbedingungen für das Qualitätsmanagement festgelegt. Im Anschluss daran werden Konzepte und Abläufe erarbeitet.

Im Rahmen der Qualitätslenkung werden die dabei gewonnen Ergebnisse umgesetzt.

Die Auswertung der qualitativen und quantitativen Qualitätsinformationen erfolgt bei der Qualitätssicherung.

Die Informationen, die in dieser Phase ermittelt werden, werden für Strukturverbesserungsmaßnahmen und zur Prozessoptimierung eingesetzt.

Kontrolle

Mindestens einmal im Jahr wird das Qualitätsmanagement extern begutachtet. Hierzu erfolgt eine Prüfung durch einen zugelassenen Auditor der DQS vor Ort in den Kanzleiräumen.

Gegenstand der Prüfung sind wesentliche Bestandteile des Managementsystems mit Blick auf weitere Verbesserungspotentiale.

Bestehen hier keine wesentlichen Abweichungen, dann kommt es zur erneuten Erteilung des registrierten Zertifikats Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 eingeführt und angewendet."

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