In der Sitzung des Bundesrates am 27.04.2018 hat der Freistaat Sachsen eine Bundesratsinitiative eingebracht, die Antennengemeinschaften von zusätzlichen urheberrechtlichen Kosten der GEMA befreien soll.

Antennengemeinschaften leiten die über Satellit ausgestrahlten und mit einer Gemeinschaftsantenne empfangenen Fernseh- oder Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte ihrer Mitglieder weiter. Hierfür fällt bisher eine urheberrechtliche Vergütung in Höhe von über 5% der gesamten Umsätze der Antennengemeinschaften an, die von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA geltend gemacht wird. Die Kosten sind für die Antennengemeinschaften erheblich, da sie regelmäßig keine auf Gewinn ausgelegten Wirtschaftsunternehmen sind. In Ostdeutschland sind in den achtziger Jahren Antennengemeinschaften mit großer Eigeninitiative der Mitglieder entstanden, um gerade auch im ländlichen Raum einen Fernsehempfang zu ermöglichen.

Der Freistaat Sachsen hatte bereits im letzten Jahr mit einem Antrag im Bundesrat darauf gedrungen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt. Nachdem der Antrag in der vergangenen Legislaturperiode des Bundes nicht aufgegriffen wurde, sieht sich der Freistaat Sachsen in der Verantwortung, jetzt die Diskussion mit einem eigenen Gesetzentwurf erneut anzustoßen.

Zuletzt hatte das OLG Dresden entschieden, dass Antennengemeinschaften zumindest dann verpflichtet sind, Gebühren an die GEMA für die Weiterleitung der Sendungen zu bezahlen, wenn die Antennengemeinschaft grundsätzlich jedem offen steht.

Quelle: Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz v. 27.04.2018

 

 


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