Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 21. Dezember 2016, den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze beschlossen. Danach können Gerichte künftig bei allen Straftaten ein Fahrverbot als Nebenstrafe verhängen.
Der Bundesjustizminister Heiko Maas kommentierte den Gesetzentwurf dahingehend, dass damit die Möglichkeiten strafrechtlicher Sanktionen erweitert werden und den Strafgerichten ein zusätzliches Mittel an die Hand gegeben wird, um zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einzuwirken.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll neben dem im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorhaben, das Fahrverbot auf alle Straftaten auszudehnen, Empfehlungen einer vom BMJV einberufenen Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens aufgreifen.
Außerdem werden in dem Gesetzentwurf Anliegen der Bundesländer zu einzelnen Aspekten des Strafverfahrens umgesetzt, wozu u.a. auch die verschärfte Strafbarkeit organisierter Formen von Schwarzarbeit, die Einschränkung des Richtervorbehalts bei der Blutprobenentnahme im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten und die Erleichterung der Strafzurückstellung bei betäubungsmittelabhängigen Mehrfachtätern gehören.
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