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Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist als ein vor Diskriminierung durch Entlassungsbedingungen geschützter Arbeitnehmer im Sinne des § 21 I Nr. 2 AGG anzusehen (BGH, Urteil vom 26.03.219 - II ZR 244/17).

Schließt ein mit einem anderen Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich verbundener Arbeitgeber mit einem zuvor bei dem anderen Arbeitgeber befristet beschäftigten Arbeitnehmer einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag ab, kann es sich um eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung handeln. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu einem Arbeitsverhältnis im Bereich der Forschung entschieden.

Der Arbeitgeber ist gem. § 241 II BGB verpflichtet, den schwerbehinderten Arbeitnehmer auf dessen Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX a.F. hinzuweisen. Kommt der Arbeitgeber diesen Informations- und Hinweispflichten nicht nach, so steht dem Arbeitnehmer ein Schadensersatzanspruch in Form des Ersatzurlaubs zu, der sich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einen Abgeltungsanspruch umwandelt (LAG Niedersachsen, Urteil vom 16.1.2019, Az.2 Sa 567/18).

Ein vorübergehender Beschäftigungsbedarf nach § 14 I 2 Nr. 1 TzBfG kann sich durch die Übernahme eines Projekts oder einer Zusatzaufgabe ergeben, für deren Erledigung das vorhandene Stammpersonal nicht ausreicht (BAG, Urteil vom 21.11.2018, Az. 7 AZR 234/17).

Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit, er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG steht im Einklang mit dem Unionsrecht, so das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 19.03.2019, Az. 9 AZR 362/18.

Die Überlassung eines Firmen-PKW zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung ist bei einem "Minijob"-Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten fremdunüblich. Der Arbeitsvertrag ist daher steuerlich nicht anzuerkennen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 10. Oktober 2018, Az. X R 44 45/17, entschieden hat.

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

Das BAG hat mit Urteil vom 07.02.2019, Az. 6 AZR 75/18, entschieden, dass eine Arbeitnehmerin einen Aufhebungsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird, auch dann nicht widerrufen kann, wenn er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde.

Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB iVm. § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs, so das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 22. Januar 2019, Az. 9 AZR 45/16.

Eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel, die ohne jede Einschränkung alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den ab dem 1. Januar 2015 von § 1 MiLoG garantierten Mindestlohn erfasst, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist - jedenfalls dann - insgesamt unwirksam, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31. Dezember 2014 geschlossen wurde.

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