Deutschland muss zum 31.07.2022 die Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (kurz Nachweisrichtlinie) in nationales Recht umsetzen. Das Umsetzungsgesetz ist am 23. Juni 2022 vom Bundestag verabschiedet worden und am 8. Juli 2022 vom Bundesrat bestätigt worden. Es wird bereits am 1. August 2022 in Kraft treten.

Das Gesetz sieht die Änderung einer Reihe von Gesetzen vor, u.a. das für Arbeitsverhältnisse wichtige Nachweisgesetz, wodurch die Pflichtangaben in Arbeitsverträgen erheblich erweitert bzw. verschärft werden. Neu ist, dass bei Verstößen auch Bußgelder von bis zu 2.000,00 € drohen können. Daher besteht bei allen Betrieben dringender Handlungsbedarf bei der Gestaltung/Änderung der Arbeitsverträge bei Neueinstellungen ab dem 1. August 2022 aber ggf. auch bei bestehenden Altverträgen.

 Welche Arbeitsbedingungen künftig zusätzlich angegeben werden müssen, erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Nadine Kanis!  


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