Die Mindestlohn-Kommission hat am 26.06.2018 in ihrem Anpassungs-beschluss festgelegt, dass der Mindestlohn in zwei Schritten auf zunächst 9,19 Euro im kommenden Jahr 2019 und anschließend auf 9,35 Euro im Jahr 2020 erhöht wird.
Es ist turnusgemäß der zweite Bericht seit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Dieser liegt derzeit bei 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Die Kommission empfiehlt eine Erhöhung des Mindestlohns auf 9,19 Euro zum 01.01.2019 und auf 9,35 Euro zum 01.01.2020. Der Vorsitzende der Kommission, Jan Zilius, übergab den Be¬richt an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, der dem Bundeskabinett eine entsprechende Mindestlohnanpassungsverord¬nung zur Zustimmung vorlegen wird.
Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über die Anpassungen der Höhe des Mindestlohns. Sie prüft dabei, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitneh¬merinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.
Quelle: Newsletter des BMAS vom 28.06.2018
Für Fragen zum Thema Mindestlohn sowie auch zum gesamten Arbeitsrecht berät Sie gerne Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Nadine Kanis!