Gespräche mit Mitarbeitern sind eine alltägliche Angelegenheit im Arbeitsleben. Was aber sind Personalgespräche und bin ich als Arbeitnehmer verpflichtet, daran teilzunehmen?

Personalgespräche sind alle Gespräche zwischen Arbeitgeber (Vorgesetztem, Personalleiter o.a.) und Mitarbeitern, deren Gegenstand Fragen des Arbeitsverhältnisses sind, also auch z. B. vom Arbeitgeber gewünschte inhaltliche Änderungen des Arbeitsvertrages.

Ob der Arbeitgeber die Teilnahme des Mitarbeiters an einem Personalgespräch verbindlich anordnen kann, ist nicht völlig geklärt.

Dem Arbeitnehmer ist – sofern er arbeitsfähig ist – anzuraten, für ein Personalgespräch zu Verfügung zu stehen. Eine andere Frage geht dahin, ob der zur Teilnahme verpflichtete Mitarbeiter sich auf ein Sachgespräch einlassen muss, u.a. auch auf eine Verhandlung über eine Veränderung seines Arbeitsvertrages. Dies ist zu verneinen.

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer ist dagegen grundsätzlich nicht verpflichtet, an einem vom Arbeitgeber angeordneten Personalgespräch teilzunehmen, wie jüngst das Landesarbeitsgericht Nürnberg mit Urteil vom 01. September 2015, Az. 7 Sa 592/14, entschieden hat.

Der Arbeitnehmer hat keinen generellen Anspruch auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitgliedes zu jedem mit dem Arbeitgeber geführten Gespräch. Ein Arbeitnehmer kann in der Regel auch nicht verlangen, dass zu anstehenden Personalgesprächen die Anwesenheit eines Anwaltes zugelassen wird.

Eine Ausnahme kann im Zusammenhang mit der Anhörung eines Mitarbeiters vor Ausspruch einer Verdachtskündigung gelten. Sofern der Arbeitgeber die Anwesenheit eines Rechtsanwalts gestattet, kann dieser natürlich hinzugezogen werden.

Sofern bei Ihnen ein Personalgespräch ansteht, können wir Sie gerne hierauf vorbereiten.

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