In zwei Urteilen beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit der nachträglichen Tilgung von Miet­rückständen (Beschlüsse vom 06.10.2015, Az. VIII ZR 321/14, und 23.02.2016, VIII ZR 321/14) und bekräftigte nochmals, dass allein die nachträgliche Tilgung von Mietrück­ständen den Räumungsanspruch nicht ausschließt.


Der Vorsitzende der Mindestlohnkommission, Herr Jan Zilius, hat der Bundesar­beitsministerin Andrea Nahles den ersten Beschluss der Mindestlohnkommission über­reicht, wonach einstimmig beschlossen worden ist, den gesetzlichen Mindest­lohn ab dem 01. Januar 2017 auf 8,84 € brutto je Zeitstunde festzusetzen.


Im Überstundenprozess muss der Arbeitnehmer darlegen und beweisen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit geleistet hat.

Daneben setzt der Anspruch auf Überstundenvergütung voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der ge­schuldeten Arbeit notwendig gewesen sind.


Das Bundesarbeitsgericht hatte mit Urteil vom 17. März 2016 darüber zu entscheiden, ob im Konzept "60+", nach dem in einem Unternehmen für leitende Führungskräfte die Möglichkeit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Vollendung des 60. Lebensjahres u.a. gegen Zahlung eines Kapitalbetrages bestand, eine Diskriminierung wegen des Alters zu sehen war.


Verletzte im Strafverfahren haben besondere Rechte, z.B. das Akteneinsichtsrecht. Als Verletzte kommen Personen in Betracht, die durch eine begangene Straftat in einem Rechtsgut beeinträchtigt sind, dessen Schutz die betreffende Strafnorm bezweckt. Der Verletzte kann sich auch eines Rechtsanwalts, eines Verletztenbeistands, bedienen.


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