Bezieht ein Mieter Arbeitslosengeld II, kommt es häufig zu Problemen bei der Zahlung seiner Miete, obwohl dieser Anspruch auf die Zahlung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung gegen die ARGE bzw. das Jobcenter hat. Da grundsätzlich diese Bedarfe an den Mieter direkt gezahlt werden, erreichen diese den Vermieter in einigen Fällen nicht.


Der BGH hat mit Urteil vom 20. Januar 2016, Az. VIII ZR 93/15, in Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung die formellen Anforderungen an eine Betriebskostenab­rechnung verringert und entschieden, dass diese auch dann formell wirksam ist, wenn nur der Gesamtbetrag angegeben ist, ohne vorgenommene Rechenschritte anzugeben.


Weitgehend unbemerkt hat der Gesetzgeber kürzlich eine Änderung des BGB beschlossen, die erhebliche Auswirkung auf die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung haben wird.


Soll durch eine Gegenüberstellung geklärt werden, ob der Beschuldigte der Täter ist, so ist dem Zeugen nicht nur der Beschuldigte, sondern auch eine Reihe anderer Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlicher Erscheinung gegenüberzustellen, und zwar in einer Form, die nicht erkennen lässt, wer von den Gegenübergestellten der Beschuldigte ist (Wahlgegenüberstellung).


Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18. März 2016 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für private Haushalte verfassungsgemäß ist.


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