Das LG Berlin hat mit Urteil vom 16.01.2018, Az. 16 O 341/15, entschieden, dass Facebook mit seinen Voreinstellungen und Teilen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen gegen geltendes Verbraucherrecht verstößt.


Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit Urteil vom 02. März 2017, Az. 2 AZR 427/16, mit der Frage der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zu befassen. Diese extrem praxisrelevante Entscheidung stellen wir Ihnen heute vor:


Weil sein ehemaliger Arbeitgeber die vereinbarte Karenzentschädigung aus einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot nicht zahlte, schrieb ein wütender Arbeitnehmer eine erboste E-Mail an den säumigen Arbeitgeber. Dies kam den Arbeitnehmer teuer zu stehen, so das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 31. Januar 2018, Az. 10 AZR 392/17.


Am 25.05.2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Sie vereinheitlicht und verschärft das europäische Datenschutzrecht für in der EU tätige Unternehmen. Sie betrifft damit auch Vermieter. Bei Datenschutzverstößen gegen das neue Recht drohen Bußgelder bis zu 20 Mio. EUR.


Das LG Tübingen hat am 26.01.2018, Az. 4 O 187/17, entschieden, dass die Einführung von Negativzinsen, wie sie die Volksbank Reutlingen für verschiedene Geldanlagen in laufende Vertragsbeziehungen über den Preisaushang vorgenommen hatte, rechtswidrig war.


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