In der Düsseldorfer Tabelle werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltslinien, u.a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Zum 01. Januar 2017 wurde die Düsseldorfer Tabelle geändert.

Diese Erhöhung des Mindestunterhalts beruht auf einer Entscheidung des Gesetzgebers in der „Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder“ vom 03. Dezember 2015.

Die Regelsätze betragen nun

für Kinder von 0-5 Jahren 342,00 €
für Kinder von 6-11 Jahren 393,00 €
für Kinder von 12-17 Jahren 460,00 €
für Kinder ab 18 Jahren 527,00 €

und steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.

Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2017 gegenüber der Tabelle 2016 unverändert. Dies gilt auch für die Anmerkungen zur Tabelle. Insbesondere der dem Unterhaltschuldner zu belassende Selbstbehalt ändert sich nicht, nachdem dieser letztmalig zum 01. Januar 2015 angehoben wurde.

Die gesamte Tabelle befindet sich als PDF-Datei auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter www.olg-duesseldorf.nrw.de–Schnellzugriff-DüsseldorferTabelle.


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