Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. In einer Vorsorgevollmacht gibt die betroffene Person in gesunden Tagen für den Fall einer später eintretenden Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit (z.B. durch altersbedingten Abbau von geistigen Fähigkeiten) einem anderen die Vollmacht, im Namen der betroffenen Person zu handeln.

Sie ist nicht nur sinnvoll für ältere Menschen, sondern für jeden. Denn auch bei Ehe- und Lebenspartnern dürfen diese im Notfall nicht automatisch füreinander handeln. Bei Nichtvorliegen einer Vorsorgevollmacht bestimmt das Gericht, wer für den Betroffenen die Entscheidungen trifft (z.B. ein Angehöriger oder auch ein Berufsbetreuer). Eine Vorsorgevollmacht geht der gerichtlichen Bestellung eines Betreuers vor und macht diese in der Regel überflüssig.

Die Wahl des Bevollmächtigten will gut überlegt sein. Das Vertrauen in die Peron ist eine wichtige Voraussetzung, da diese im „Ernstfall“ wichtige Entscheidungen z.B. bei medizinischen Behandlungen, bei der Auswahl eines Pflegeersatzes und in finanziellen Dingen zu treffen hat.

Die Tatsache, dass eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde, einschließlich der Daten des Bevollmächtigten, kann beim zentralen elektronischen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Auf dieses Register können die Betreuungsgerichte zurückgreifen. So können Sie – neben der Hinweiskarte für die Brieftasche, die auch auf eine Vorsorgevollmacht hinweisen kann – sicherstellen, dass der Bevollmächtigte rechtzeitig im Notfall informiert wird.

Für Fragen zum Thema Vorsorgevollmacht und zu möglichen Formulierungen ist unser Experte Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Exner!


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