Sachsen-Anhalt ahndet Verstöße gegen die geltenden Kontakteinschränkungen ab sofort nach einem detaillierten Bußgeldkatalog (Link siehe unten). Damit will die Landesregierung die Zahl unnötiger Kontakte senken und die Verbreitung des Corona-Virus verlangsamen. Für 12 Verstöße gegen die 3. SARS-CoV-2 EindV LSA wurden Bußgelder festgesetzt.

Für Reisen aus rein touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt wird jeder privat Beteiligte mit Wohnsitz außerhalb von Sachsen-Anhalt mit 400,00 € Bußgeld belegt. Besucher von Spiel-, Bolz- oder öffentlich zugänglichen Sportanlagen ohne Genehmigung werden mit 100,00 € zur Kasse gebeten. Ein unerlaubter Besuch im Altenheim oder Krankenhaus kostet 250 Euro. Wer als Betreiber unerlaubt etwa eine Kneipe öffnet, muss mit 1.000 Euro Bußgeld rechnen.

Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen sowie von fahrlässiger und erstmaliger Begehungsweise aus. Wird der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit vorsätzlich oder wiederholt verwirklicht, so ist der genannte Regelsatz zu verdoppeln.

Der Bußgeldkatalog gilt wie auch die Kontaktbeschränkungen bis zum 19. April, also auch über Ostern.

Akzeptieren Sie Bußgelder nicht voreilig und holen Sie Rechtsrat ein. In Bußgeld- oder Strafverfahren vertritt Sie aus unserer Kanzlei engagiert Frau Rechtsanwältin Nadine Kanis!

Corona-Bußgeldkatalog - PDF-Download
Dritte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus - PDF-Download


© 2024 Dr. Exner Rechtsanwälte
Design & Umsetzung von Get Up Media