Obwohl sie krankgeschrieben war, reiste die Mutter einer RTL-Dschungelcamp-Kandidatin mit ihrer Tochter nach Australien. Wegen des Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses ist die 47-jährige Lehrerin daraufhin vom AG Soltau mit Urteil vom 30. März 2017, Az. 9 Cs 522/16, zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 70 Euro und damit zu insgesamt 9.800 Euro verurteilt worden.

 

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg legte der Angeklagten zur Last, ihrer Schule eine ärztliche Bescheinigung übersandt zu haben, nach der sie vom 07. bis 29. Januar 2016 arbeitsunfähig erkrankt sein sollte. Tatsächlich sei die Angeklagte jedoch, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, nicht arbeitsunfähig gewesen. Sie habe die Bescheinigung durch wahrheitswidrige Angaben gegenüber einer Ärztin erschlichen. Ursprünglich habe die Angeklagte die Freistellung vom Dienst durch Sonderurlaub beantragt; dies hat die Landesschulbehörde abgelehnt.

Verfahrensgang

Vor Gericht versuchte die Frau ihre Arbeitsunfähigkeit mit ausführlichen Beschreibungen ihres Gesundheitszustandszustandes in den Tagen vor der Krankschreibung zu beweisen. Unterstützt wurde sie dabei von ihrer Tochter, die als Zeugin aussagte, ihre Mutter sei tatsächlich krank gewesen. Eine Erholung ihrer Mutter in Australien erschien Volk deswegen besser zu sein als "die Kälte in Deutschland".

Das AG Soltau folgte der Verteidigung nicht, die Freispruch forderte und hat die Mutter von RTL-Dschungelcamp-Kandidatin Nathalie Volk wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Lehrerin im Januar 2016 für mehrere Wochen krankschreiben ließ, obwohl sie tatsächlich nicht arbeitsunfähig erkrankt war.

Aus den Urteilsgründen

Insbesondere die zeitlichen Abläufe seien für die Einschätzung des Gerichts maßgeblich gewesen. So sei der Vertrag der Tochter mit der Produktionsfirma bereits unterschrieben worden, als der Urlaubsantrag der Mutter bestenfalls ungeklärt war. Ebenso sei der Flug bereits kurz vor der Ablehnung des Urlaubsantrags gebucht worden. Auch, dass die Produktionsfirma nicht über die Schwierigkeiten durch den verwehrten Urlaub informiert wurde, sei "nicht plausibel".

Die Aussagen zweier geladener Ärzte bekräftigten die Richterin in ihrer Einschätzung. Danach könne die Frau zwar an subjektiven Belastungserscheinungen gelitten haben. Für eine Arbeitsunfähigkeit hätten diese Erschöpfungssyndrome aber ein größeres Ausmaßes annehmen müssen. Dann wiederum hätten die Kräfte der Frau aber auch nicht für die Reise nach Australien ausgereicht. Auch, dass die Lehrerin direkt nach ihrer Rückkehr wieder dienstfähig war, habe die Ansicht des Amtsgerichts im Laufe der Verhandlungen untermauert. Mit ihrem Verhalten hat die Lehrerin ihrer Schule und dem Berufsbild des Lehrers geschadet.

Die Verteidigung kündigte Rechtsmittel an.


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