In seinem Beschluss vom 03.11.2015 hat das Oberlandesgericht Celle die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers verworfen, den das Amtsgericht zu einer Geldbuße von 75,00 € verurteilt hatte, weil er während der Fahrt ein Smartphone mit einer sog. Blitzer-App benutzt hatte.

Das Gericht führte in seinem Beschluss aus, dass ein Smartphone ein technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist, falls darauf eine Blitzer-App installiert ist. Mit Installation und Nutzung der Blitzer-App erhält das Smartphone über seine sonstigen Zwecke hinaus die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngerätes. Ohne Bedeutung ist, ob die Blitzer-App tatsächlich einwandfrei funktioniert. Entscheidend ist allein, dass das Smartphone vom Autofahrer zur Warnung von Blitzern eingesetzt werden sollte. Und dieses ist laut Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt.


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