Erfahrungsgemäß stellt im Bußgeldverfahren ein neben der Geldbuße verhängtes Fahrverbot das größte Problem für den Betroffenen dar. Fahrverbote kommen nach dem gesetzlichen Leitbild nur bei groben oder beharrlichen Pflichtverletzungen eines Kraftfahrzeugführers in Be­tracht.

Die Anordnung eines Fahrverbots ist als "Denkzettel- und Be­sinnungsmaßnahme" angedacht und ausgeformt und hat nach der gesetz­geberischen Intention in erster Linie eine Erziehungsfunktion. 

Ein Fahrverbot muss nicht in jedem Fall hingenommen werden. Bei dem Ziel, das Fahrverbot in Wegfall geraten zu lassen, stehen wir zur Seite. Hierzu ist es zunächst erforderlich, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dies muss innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist geschehen, andernfalls wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Gleichzeitig wird ein Verteidiger bei der zuständigen Behörde Akteneinsicht beantragen und nach deren Vorlage prüfen, ob die Messung in Ordnung war, u.a.

  • ob bereits Verfolgungsverjährung eingetreten ist,
  • ob der Betroffene eindeutig identifizierbar ist,
  • ob die Messstelle ordnungsgemäß eingerichtet war,
  • ob der Messbeamte ordnungsgemäß geschult war
  • ob das Messgerät ordnungsgemäß geeicht war u.v.m.

Fehlen in der Akte unterlagen, werden diese angefordert.

Kommt man zu dem Schluss, dass die Messung nicht zu beanstanden ist, kann im Falle eines Fahrverbots bei der Bußgeldbehörde oder dem Amtsgericht unter gewissen Umständen ein Absehen vom Fahrverbot oder eine Verkürzung des Fahrverbots erreicht werden. Der häufigste Praxisfall ist, wenn das Fahrverbot zu unverhältnismäßigen, existenzgefährdenden beruflichen Nachteilen führen würde, z.B. wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht (vgl. dazu AG Lüdinghausen, Urteil vom 12. November 2007, Az. 19 OWi 183/07). Aber auch bei mangelnder abstrakter Gefährdung, bei einer langen Verfahrensdauer, bei einem Verstoß gegen die Richtlinien für die Verkehrsüberwachung und in weiteren Fallgruppen, die wie mit Ihnen gerne im Bedarfsfall erörtern können, kommt ein Absehen vom Fahrverbot in Frage.

Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich jedoch sehr streng. Aus unserer Kanzlei steht Ihnen in Fahrverbotsfällen Frau Rechtsanwältin Nadine Kanis sehr engagiert zur Seite!


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