Flüchtlingskrise, ständige Terrorangriffe, die zahlreichen sexuellen Übergriffe in der Kölner Silvesternacht 2015/2016: Viele Deutsche sind verunsichert, was zu einer deutlich höheren Nachfrage nach Selbstverteidigungsmitteln führt. Die Ordnungsämter verzeichnen immer mehr Anträge auf den Kleinen Waffenschein, wobei die Kriminalität gar nicht ansteigt.

 

 

Was ist der Kleine Waffenschein?

Der Kleine Waffenschein ist gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG ein Waffenschein, der in Deutschland zum Führen von sogenannten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) berechtigt. Diese müssen mit dem Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) versehen sein. Eine Waffe führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt. Wer SRS-Waffen ohne Kleinen Waffenschein in der Öffentlichkeit führt, begeht eine Straftat.

Zum bloßen Erwerb einer Waffe mit PTB-Zeichen und der zugehörigen Munition genügt in Deutschland die Volljährigkeit – Erwerb und Besitz sind erlaubnisfrei. Reizstoffsprühgeräte mit PTB-Prüfzeichen dürfen auch ohne kleinen Waffenschein von Personen ab 14 Jahren in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.

Voraussetzungen und Antragstellung

Für einen Kleinen Waffenschein muss man zunächst einen Antrag stellen. Der kleine Waffenschein wird je nach Bundesland und Stadt von der Polizei, dem Ordnungsamt, dem Landratsamt, dem Kreisverwaltungsreferat oder der Gemeinde ausgestellt.

Nach Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung wird der Kleine Waffenschein unbefristet erteilt. Bei dieser Prüfung werden folgende Kriterien an den Antragsteller gestellt:

  • keine Vorstrafen außer höchstens einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 60 Tagessätzen
  • fachgerechte Aufbewahrung der Waffen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
  • körperliche und geistige Eignung.

Ein Sachkundenachweis ist - anders als bei einer Waffenbesitzkarte oder einem Waffenschein - nicht erforderlich. Jeder, der diese Voraussetzungen erfüllt, kann einen Kleinen Waffenschein beantragen. Die Bearbeitung dauert, je nach Behörde und Bundesland, meist drei bis acht Wochen.


© 2024 Dr. Exner Rechtsanwälte
Design & Umsetzung von Get Up Media