Das Bundeskabinett hat am 31. August 2016 einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum beschlossen.

Für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter soll es künftig neue Standards geben. Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung sind neben Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung.

Mit dem Gesetz, die eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag umsetzt, verbindet das Bundeskabinett folgende Ziele:

  • Die Einführung eines Sachkundennachweises soll die von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen qualitativ verbessern und damit den Verbraucherschutz stärken.
  • Der erforderliche Sachkundennachweis bei Wohnungseigentumsverwaltern soll zudem einen Beitrag zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien leisten.
  • Die Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung für Verwalter soll Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden schützen, die durch die fehlerhafte Berufsausübung entstehen können.

Für bereits am Markt tätige Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter sollen Bestandsschutzregelungen in das Gesetz aufgenommen werden, die langjährig tätige Gewerbetreibende von der Sachkundeprüfung befreien.


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