Energiesparen ist in aller Munde und macht auch bei Unternehmen nicht halt. Daher überlegen bereits erste Arbeitgeber, wieder mehr Homeoffice einzuführen, um am Arbeitsplatz Energie zu sparen. Dürfen das Unternehmen so einfach?
Energiesparen ist in aller Munde und macht auch bei Unternehmen nicht halt. Daher überlegen bereits erste Arbeitgeber, wieder mehr Homeoffice einzuführen, um am Arbeitsplatz Energie zu sparen. Dürfen das Unternehmen so einfach?
Deutschland muss zum 31.07.2022 die Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (kurz Nachweisrichtlinie) in nationales Recht umsetzen. Das Umsetzungsgesetz ist am 23. Juni 2022 vom Bundestag verabschiedet worden und am 8. Juli 2022 vom Bundesrat bestätigt worden. Es wird bereits am 1. August 2022 in Kraft treten.
Der Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten hat. Da der Arbeitgeber Vergütung nur für von ihm veranlasste Überstunden zahlen muss, hat der Arbeitnehmer zweitens vorzutragen, dass der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat.
Ein Aufhebungsvertrag kann unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns zustande gekommen sein. Ob das der Fall ist, ist anhand der Gesamtumstände der konkreten Verhandlungssituation im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. Allein der Umstand, dass der Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrags von der sofortigen Annahme seines Angebots abhängig macht, stellt für sich genommen keine Pflichtverletzung gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1 iVm. § 241 Abs. 2 BGB dar, auch wenn dies dazu führt, dass dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit verbleibt noch der Arbeitnehmer erbetenen Rechtsrat einholen kann (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Februar 2022 – 6 AZR 333/21).