Rechts-Journal zu Gesetzesänderungen, interessanten Urteilen und Wissenswertem aus dem Anwaltsalltag


Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Bayerische Beamtengesetz Polizeivollzugsbeamten unmittelbar untersagt, sich im beim Tragen der Dienstkleidung (Sommeruniform) sichtbaren Körperbereich, d.h. konkret an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen, tätowieren zu lassen (Urt. des BVerwG vom 14.05.2020, Az. 2 C 13.19).

Ab dem 28.04.2020 gelten zahlreiche Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Mittelpunkt stehen mehr Schutz für Radfahrer sowie schärfere Sanktionen für Raser und Parksünder.

Das VG Hamburg hat die zur Eindämmung der Corona-Pandemie aufrechterhaltene Schließung von Läden mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche für unzulässig erklärt (Entscheidung des VG Hamburg vom 22.04.2020, Az. 3 E 1675/20).

Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass ein Fahrer auf einem Privatparkplatz, der nicht der Öffentlichkeit zugänglich ist, keine strafbare Unfallflucht begehen kann (OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.11.2019, Az. 1 OLG 2 Ss 77/19).

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat den Arbeitsschutzstandard Covid 19 vorgestellt, der konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise formuliert. Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht.

Eine tarifvertragsersetzende Gesamtbetriebsvereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und ihrem Gesamtbetriebsrat ist unwirksam, soweit sie bestimmt, dass Gewerkschaftssekretäre, die im Rahmen vereinbarter Vertrauensarbeitszeit regelmäßig Mehrarbeit leisten, als Ausgleich hierfür pauschal eine näher bestimmte Anzahl freier Arbeitstage im Kalenderjahr erhalten. Sie bestimmt die Voraussetzungen des Mehrarbeitsausgleichs nicht hinreichend klar und verletzt zudem den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (BAG, Urt. vom 26.06.2019, Az. 5 AZR 452/18).

Unser Team arbeitet bereits seit 23.03.2020 größtenteils im Homeoffice. Wir können nun den Vorteil nutzen, ortsunabhängig zu arbeiten, da unsere Kanzlei schon seit längerem ausschließlich elektronische Mandantenakten führt. Deswegen sind wir auch jetzt mit gewohnt hoher Beratungsqualität und Flexibilität für Sie da.

Das VG Aachen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Weinhändler sein Geschäft trotz der Corona-Pandemie wieder öffnen kann, da auch Lebensmittel, die nicht der Grundversorgung der Bevölkerung dienen, verkauft werden dürfen (VG Aachen, Beschluss v. 03.04.2020, Az. 7 L 259/20).

Sachsen-Anhalt ahndet Verstöße gegen die geltenden Kontakteinschränkungen ab sofort nach einem detaillierten Bußgeldkatalog (Link siehe unten). Damit will die Landesregierung die Zahl unnötiger Kontakte senken und die Verbreitung des Corona-Virus verlangsamen. Für 12 Verstöße gegen die 3. SARS-CoV-2 EindV LSA wurden Bußgelder festgesetzt.

Die gesetzliche Regelungen zum Kündigungsschutz für Mieter und wichtige Zahlungsaufschübe für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende treten am 01.04.2020 in Kraft und gelten vorerst bis zum 30.06.2020.

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