Rechts-Journal zu Gesetzesänderungen, interessanten Urteilen und Wissenswertem aus dem Anwaltsalltag


Sachsen-Anhalt ahndet Verstöße gegen die geltenden Kontakteinschränkungen ab sofort nach einem detaillierten Bußgeldkatalog (Link siehe unten). Damit will die Landesregierung die Zahl unnötiger Kontakte senken und die Verbreitung des Corona-Virus verlangsamen. Für 12 Verstöße gegen die 3. SARS-CoV-2 EindV LSA wurden Bußgelder festgesetzt.

Die gesetzliche Regelungen zum Kündigungsschutz für Mieter und wichtige Zahlungsaufschübe für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende treten am 01.04.2020 in Kraft und gelten vorerst bis zum 30.06.2020.

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Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 25.03.2020, dem Sozialschutz-Paket der Koalitionsfraktion von CDU/CSU und SPD zugestimmt, mit dem die Folgen vor allem für Beschäftigte und Kleinselbstständige abgemildert werden sollen, die durch die Corona-Krise signifikante finanzielle Einbußen erleiden.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.

Der unter anderem für die Leihe und das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob der Betreiber eines privaten Parkplatzes vom Halter eines unter Verstoß gegen die Parkbedingungen abgestellten Pkws ein sog. erhöhtes Parkentgelt verlangen kann (BGH, Urteil vom 18.12.2019, Az. XII ZR 13/19).

Am 30. Oktober 2019 hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gegen die Deutsche Wohnen SE einen Bußgeldbescheid in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erlassen.

Die Arbeitszeiterfassung durch ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerprints ist nicht erforderlich im Sinne von § 26 Abs. 1 BDSG und damit ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht zulässig (ArbG Berlin, Urteil vom 16.10.2019, Az. 29 Ca 5451/19).

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 19.02.2020 ein achtjähriges Kind zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt, das beim Fahrradfahren über einen längeren Zeitraum nach hinten zu den Eltern schaute und dabei auf eine Fußgängerin zusteuerte, die stürzte und sich verletzte (Az. 14 U 69/19).

Urlaub kann nach § 7 III BUrIG nur verfallen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Kalenderjahres erlischt. Dies gilt grundsätzlich auch für vertraglichen Mehrurlaub, sofern keine abweichende Vereinbarung vorliegt (BAG, Urteil vom 25.6.2019, Az. 9 AZR 546/17 ).

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