Rechts-Journal zu Gesetzesänderungen, interessanten Urteilen und Wissenswertem aus dem Anwaltsalltag


Ab dem 1.1.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Dieses Gesetz führt ein Gesellschaftsregister für GbRs ein. Dieses wird in seiner Publizitätswirkung dem Handelsregister ähneln und soll dem Rechtsverkehr eine bisher fehlende Sicherheit über die Zusammensetzung der Gesellschaften, ihren Sitz und die Namen der Gesellschafter bieten. Es gilt jedoch nur für solche GbRs, die aktiv am Rechtsverkehr teilnehmen, also sog. Außen-GbRs. Es betrifft nicht die reinen Innen-GbRs.

Das MoPeG hat keine Auswirkungen auf GbRs, die zur gemeinsamen Berufsausübung gegründet wurden (z.B. Anwaltssozietäten), es sei denn, diese GbR führt Grundstücksgeschäfte durch oder beabsichtigt den Erwerb von registrierten Rechten. In solchen Fällen sind sie vom Gesetz erfasst und müssen im Gesellschaftsregister registriert werden.

Die Bundesregierung hat über die gesetzliche Neuregelungen im April 2021 informiert. Kostenfreie Tests, Impfen in Hausarztpraxen und Homeoffice-Regelungen sollen helfen, die Pandemie einzudämmen. Gleichzeitig gibt es Einmalzahlungen für Eltern und in der Grundsicherung. Neuregelungen betreffen auch den besseren Schutz von Kindern im Netz, das Adoptivrecht und den Führerschein.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich angesichts bundesweit wieder steigender Covid-19-Infektionszahlen erneut auf eine Sonder-regelung zur telefonischen Krankschreibung ab dem 19.10.2020 verständigt.

Die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-VCoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen.

Das OVG Münster hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die für das Gebiet des Kreises Gütersloh geltende nordrhein-westfälische Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Regionen mit besonderem Infektionsgeschehen (Coronaregionalverordnung) voraussichtlich rechtswidrig ist (Beschl. v. 06.07.2020, Az. 13 B 940/20.NE).

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat den Arbeitsschutzstandard Covid 19 vorgestellt, der konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise formuliert. Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht.

Unser Team arbeitet bereits seit 23.03.2020 größtenteils im Homeoffice. Wir können nun den Vorteil nutzen, ortsunabhängig zu arbeiten, da unsere Kanzlei schon seit längerem ausschließlich elektronische Mandantenakten führt. Deswegen sind wir auch jetzt mit gewohnt hoher Beratungsqualität und Flexibilität für Sie da.

Wir sind für Sie da!

Die Befugnisse des Zollfahndungsdienstes sollen nach einem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes ausgeweitet werden.


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