Die Bundesregierung hat über die gesetzliche Neuregelungen im April 2021 informiert. Kostenfreie Tests, Impfen in Hausarztpraxen und Homeoffice-Regelungen sollen helfen, die Pandemie einzudämmen. Gleichzeitig gibt es Einmalzahlungen für Eltern und in der Grundsicherung. Neuregelungen betreffen auch den besseren Schutz von Kindern im Netz, das Adoptivrecht und den Führerschein.

Corona-Pandemie

Kostenfreier Test einmal pro Woche

Zielgerichtet testen - daran orientiert sich die Nationale Teststrategie seit Beginn der Corona-Pandemie. Mit größerer Verfügbarkeit von Testkapazitäten und Antigen-Schnelltests, die von geschultem Personal vorgenommen werden, wird die Strategie immer weiter ausgebaut. Die neue Testverordnung ist am 08.März 2021 in Kraft getreten. Sie sieht vor allem den kostenfreien Bürgertest einmal pro Woche vor und regelt die Bestätigungsdiagnostik mit einem PCR-Test.

Möglichst viele und möglichst zielgerichtet gegen Corona impfen

Die neue Corona-Impfverordnung ist in Kraft. Nun können auch Menschen mit über 65 Jahren mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden. Die Grundlage für Corona-Impfungen in den Hausarztpraxen wurde geschaffen.

Homeoffice-Regelung wird verlängert

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde bis 30. April 2021 verlängert. Unternehmen müssen weiterhin überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Zudem werden sie verpflichtet, betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und umzusetzen.

Einmalzahlung in der Grundsicherung von 150 Euro

Leistungsberechtigte in der Grundsicherung erhalten eine Einmalzahlung von 150 Euro. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung wird verlängert: Damit können diejenigen, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, weiterhin Unterstützung erhalten.

Antragsfrist für Kurzarbeit verlängert

Unternehmen können den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld weiterhin in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung verlängert die Antragsfrist um drei Monate bis zum 30. Juni 2021. Das gilt auch für die Leiharbeit.

Kinderbonus auch im Jahr 2021

Eltern erhalten auch im Jahr 2021 für jedes kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro. Er soll im Mai zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt werden. Das regelt das Corona-Steuerhilfe-Gesetz. Es ist am 17. März 2021 in Kraft getreten.

Corona-Sonderregelung in der Bau- und Umweltplanung

Planungssicherheit für Investitionsprojekte

Viele Gemeindeverwaltungen sind wegen der geltenden Corona-Kontaktbeschränkungen für den allgemeinen Publikumsverkehr gesperrt. Sie können somit Planungsunterlagen für öffentliche Bau- und Erschließungsprojekte nicht öffentlich auslegen. Das Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 besagt, dass die öffentliche Beteiligung in Genehmigungsverfahren rechtssicher und ohne zeitlichen Aufschub durchgeführt werden kann. Erörterungen und Antragskonferenzen können online stattfinden. Die Sonderregelung wurde bis Ende 2022 verlängert.

Familie

Mehr Kinderschutz im Netz

Das neue Jugendschutzgesetz verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien. Anbieter sind verpflichtet, Minderjährige vor Mobbing, sexueller Belästigung oder Kostenfallen zu bewahren. Das Gesetz tritt am 1. April in Kraft.

Mehr Unterstützung bei Adoptionen

Adoptivfamilien, die Herkunftsfamilien und die Kinder erhalten mehr Hilfe und Unterstützung. Dies wird erreicht durch eine bessere Beratung, Aufklärung und Vermittlung. Die Vorgaben bei Auslandsadoptionen werden verbindlicher. Die Neuerungen treten zum 1. April in Kraft.

Landwirtschaft/Altersversorgung

Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte

Die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf einen Beitragszuschuss werden ab dem 1. April deutlich angehoben und dynamisch ausgestaltet. Damit profitieren künftig mehr einkommensschwächere Landwirtinnen und Landwirte von einem Beitragszuschuss in der Alterssicherung.

Energie

Engpässe im Stromnetz beseitigen

Damit die Energiewende gelingt, bedarf es nicht nur eines Ausbaus erneuerbarer Energien, sondern auch des Ausbaus des Stromnetzes. Mehr Strom aus erneuerbaren Energien kann nur über ein optimiertes und ausgebautes Übertragungsnetz verteilt werden. Deshalb wurde das Bundesbedarfsplangesetzes angepasst. Es ist zum 4. März 2021 in Kraft getreten. 35 neue Netzausbauvorhaben werden im Gesetz aufgenommen und neun bisherige Netzausbauvorhaben geändert.

Justiz

Stärkere und effektive Bekämpfung von Geldwäsche

Für Staatsanwaltschaften und Gerichte wird es künftig erheblich leichter Geldwäsche nachzuweisen und Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen. Der komplexe bisherige Tatbestand der Geldwäsche wird durch eine klare neue Strafvorschrift ersetzt und deutlich erweitert.

Verkehr

Fahrprüfung im Automatik-Pkw gilt auch für Schaltwagen unter bestimmten Voraussetzungen

Wer ab dem 1. April 2021 seine praktische Fahrprüfung in einem Automatik-Pkw ablegt, darf anschließend trotzdem Autos mit Schaltung fahren. Voraussetzung dafür: Mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden in einem Schaltfahrzeug und eine Bescheinigung über die Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe. Hierfür muss eine 15-minütige Testfahrt absolviert werden. Damit soll der Einsatz von E-Autos in der Fahrausbildung gefördert werden.

Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 29.03.2021


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