Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches eingebracht, nach dem Wohnungseinbrüche künftig härter bestraft werden sollen.

 

Zudem soll die Fahndung nach Einbrechern durch Nutzung der Vorratsdatenspeicherung erleichtert werden. Das Plenum wird den Gesetzentwurf am 19. Mai 2017 in erster Lesung beraten.

Bisher sieht das Strafgesetzbuch für den Wohnungseinbruchdiebstahl eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Die Neuregelung soll einen neuen Straftatbestand des Einbruchdiebstahls in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung schaffen. Bei ihm soll kein minder schwerer Fall mehr möglich sein sowie die Mindeststrafe ein Jahr betragen. CDU/CSU- und SPD-Fraktion begründen dies damit, dass Wohnungseinbruchdiebstähle "einen schwerwiegenden Eingriff in den persönlichen Lebensbereich von Bürgern" darstellten, der "neben den finanziellen Auswirkungen gravierende psychische Folgen und eine massive Schädigung des Sicherheitsgefühls zur Folge haben kann". Dem werde der geltende Strafrahmen nicht gerecht.

Mit der Neuregelung wird der Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung nunmehr ein Verbrechenstatbestand.

Durch die Ermöglichung einer rückwirkenden Funkzellenabfrage bei Einbrüchen in dauerhaft genutzte Privatwohnungen soll zudem die Fahndung nach Einbrechern, insbesondere Einbrecherbanden erleichtert werden.


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