Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 21. Dezember 2016, den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze beschlossen. Danach können Gerichte künftig bei allen Straftaten ein Fahrverbot als Nebenstrafe verhängen.