Die Bundesregierung will Schwangere, Mütter und ihre Kinder besser absichern und hat dazu am 04. Mai 2016 eine Reform des Mutterschutzgesetzes beschlossen. Mit der Neuregelung soll das Mutterschutzgesetz, das seit 1952 nur geringfügig geändert wur­de, moderner und an die heutige Zeit angepasst werden.


Mit Urteil vom 24. August 2016, Az. 5 AZR 703/15, hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Ausschlussfristen und dem Mindestlohn in der Pflege zu beschäftigen.


Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2013 hieß es: „Mindestlohn einführen, Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit verhindern.“ Nachdem der gesetzliche Mindestlohn Anfang 2015 relativ schnell eingeführt worden ist, hat sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nunmehr dem Thema Werkverträge/Leiharbeit angenommen.


Der u.a. für Betreuungssachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat sich in seinem Beschluss vom 06. Juli 2016, Az. XII ZB 61/16, mit den Anforderungen befasst, die eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen müssen.


Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 06. April 2016, Az. 3 C 10/15, präzisiert, welche Anforderungen der so genannte Sichtbarkeitsgrundsatz im ruhenden Verkehr an die Erkennbarkeit und Erfassbarkeit von Verkehrszeichen und an die dabei von den Verkehrsteilnehmern zu beachtende Sorgfalt stellt.


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