Das Kammergericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 24. Februar 2016, Az. 3 Ws (B) 95/16 162 Ss 18/16, beschlossen, dass das Absehen vom Fahrverbot wegen angedrohter Kündigung des Arbeitsverhältnisses keinen Bestand haben kann, wenn der Tatrichter seine Feststellungen ausschließlich auf die durch ein verlesenes Schreiben des Arbeitgebers untermauerten Angaben des Betroffenen stützt und die
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