In dem aktuellen Fall des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 17. März 2016, Az. 8 AZR 665/14, wurde zwischen den Parteien ein Arbeitsvertrag geschlossen, der eine Vertragsstrafenregelung enthielt, wonach der Arbeitnehmer im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist eine Vertragsstrafe von einem Bruttomonatsgehalt zahlen sollte.
Der
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