Am 1. Januar 2018 traten wichtige Änderungen der kaufrechtlichen Mängelgewährleistung in Kraft. Im Mittelpunkt steht die Änderung von § 439 BGB.


Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn ist nicht von der Quantität der Arbeitsleistung abhängig. Der Arbeitgeber kann den Mindestlohnanspruch auch durch die Zahlung einer im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis stehenden Leistungszulage erfüllen, so dass Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 6.9.2017, Az. 5 AZR 317 / 16.


Auch im Jahr 2018 werden zahlreiche gesetzliche Neuregelungen wirksam. Die Wichtigsten haben wir hier für Sie zusammengefasst:


Anders als nach der bisherigen Rechtsprechung sind Scheidungskosten aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar, der der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 18.5.2017, Az. VI R 9/16.


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 08. November 2017, Az. VIII ZR 13/17, entschieden, dass ein Vermieter die in § 548 Absatz 1 BGB geregelte sechsmonatige Verjährung seiner gegen den Mieter gerichteten Ersatzansprüche nach Rückgabe der Mietsache durch formularvertragliche Regelungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nicht verlängern kann.


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