Wegen eines Ladendiebstahls von Lebensmitteln im Wert von 70 Euro und 11 Cent wurde eine bereits mehrfach einschlägig vorbestrafte 84-Jährige Frau vom Landgericht (LG) Memmingen zu einer Haftstrafe von 90 Tagen ohne Bewährung verurteilt. Auch ihr Gnadengesuch an das bayerische Justizministerium blieb ohne Erfolg.

Das Urteil

Es waren keine Luxusgüter, die die Seniorin im Supermarkt hatte mitgehen lassen. Lebensmittel, eine Creme „und nur Waren, die bereits reduziert waren“, sagt die 84-Jährige, die fast ein halbes Jahrhundert als Schneiderin gearbeitet hat. Fünfmal wurde sie beim Klauen in Supermärkten erwischt, der Warenwert betrug insgesamt 70,11 Euro. Es folgte eine Geldstrafe, die sie aber einfach nicht von ihrer schmalen Rente bezahlen konnte - sowie zwei Bewährungsstrafen.

Ihre Verteidiger betonte zwar, dass das Urteil rechtmäßig ist, sagt aber auch: „Ich kann nicht verstehen, dass man eine Frau im Alter von 84 Jahren für diese Taten einsperren muss.“ Der Arzt der Seniorin hielt sie für nicht haftfähig. Der zuständige Gefängnisarzt sowie der Landgerichtsarzt gaben allerdings grünes Licht zum Haftantritt.

Kern der Empörung ist das hohe Alter der Täterin. Die Täterin ist 84 Jahre. Der Fall zeigt ein wachsendes Problem: Die Seniorendelinquenz nimmt deutlich zu, was Zahlen des statischen Bundesamtes belegen: Während seit 2012 die Zahl aller verurteilten Straftäter von jährlich 773.901 auf 739.487 im Jahr 2016 zurückging, stieg die Zahl der davon über 70-Jährigen im selben Zeitraum von 13.688 auf 14.483 an. Gleiches zeigt sich bei der Zahl der erwachsenen Strafgefangenen, die sich im Zeitraum von 2012 bis 2016 insgesamt von 52.883 auf 47.892 verringerte. Die Anzahl der über 70-Jährigen Häftlinge wuchs entgegen dieses Trends leicht von 376 auf 417. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung auch in Zukunft fortsetzten wird.

Hintergrund der Tat war Altersarmut

Die Witwe lebte nach Abzug aller Fixkosten wie Miete, Strom, Geld für Medikamente von „höchstens 100 Euro im Monat“. Sie schämte sich für ihre Altersarmut. Vor ihrem ersten Diebstahl habe sie wochenlang von Knäckebrot und Leitungswasser gelebt, doch irgendwann sei das nicht mehr gegangen. „Ich habe aus Hunger gestohlen, aus reiner Not. Ich schäme mich so.“ so die Seniorin.

Rechtslage

Dieser Fall wird grundsätzliche Fragen auf. Die Tat charakterisiert zunächst ihr Bagatellcharakter. Es erscheint auf den ersten Blick hart, jemanden für einen kleinen Ladendiebstahl von unter hundert Euro mit einer Haftstrafe zu belegen. Die Rentnerin war aber einschlägig vorbestraft. Die Tat erfolgte unter laufender Bewährung. Die Justiz konnte daher den Fall nicht richten. Hier wäre der Gesetzgeber gefragt, indem er z.B. einen privilegierenden Tatbestand für einfache Ladendiebstähle unterhalb eines Schadens von hundert Euro schafft. Allerdings werden bundesweit tagtäglich in ähnlichen Fällen von Bagatellkriminalität (man denke etwa an notorische Schwarzfahrer) Haftstrafen verhängt werden, ohne eine öffentliche Debatte auszulösen.


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