Das Bundeskriminalamt (BKA) wird neu und zukunftsgerichtet aufgestellt: Der Bundestag hat eine Neustrukturierung des BKA-Gesetzes beschlossen. Es schafft den rechtlichen Rahmen, um die polizeilichen IT-Systeme grundlegend zu modernisieren. Dadurch können Informationen künftig gezielter und leichter fließen. Das BKA-Gesetz leistet einen wesentlichen Beitrag zur inneren Sicherheit des Landes und stärkt das Bundeskriminalamt. Denn die Sicherheitslage in Deutschland bleibt gegenwärtig angespannt.
Datenerhebung wird ausgebaut
Das BKA wird deshalb neu und zukunftsgerichtet aufgestellt. Seine Rolle wird in zweierlei Hinsicht gestärkt: als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens und als Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit.
Dank der neuen Regelungen können künftig zum Beispiel auch Daten erhoben werden, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus erlangt wurden. Dazu gehören unter anderem Änderungen zur Anordnungsbefugnis, zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und zur Aufsichtskontrolle.
Neue IT-Standards
Ziel der Neustrukturierung ist es insbesondere, eine moderne IT-Architektur für das BKA zu schaffen. Dies erfordert den Umbau des bisherigen IT-Systems im BKA von einer Struktur gut gepflegter, aber verschiedener "Datentöpfe" hin zu einer hochmodernen, einheitlichen IT-Landschaft. Das Gesetz verbessert die Datenqualität und etabliert neue gemeinsame IT-Standards.
Elektronische Fußfessel für Gefährder
Das Gesetz zur Neustrukturierung setzt außerdem die Verabredungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung ("elektronische Fußfessel") für sog. Gefährder um, auf die sich die Bundesminister Maas und de Maizière am 10.01.2017 verständigt hatten.
Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 28.04.2017