Rechts-Journal zu Gesetzesänderungen, interessanten Urteilen und Wissenswertem aus dem Anwaltsalltag


Verspricht eine Betriebsschließungsversicherung Deckungsschutz für „nur die im Folgenden aufgeführten (vgl. §§ 6 und 7 IfSG)“ Krankheiten und Krankheitserreger, wobei Covid-19 und Sars-Cov-2 (auch sinngemäß) nicht genannt sind, besteht kein Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen wegen des neuartigen Corona-Virus. Dies hat der 20. Zivilsenat des OLG Hamm mit Beschluss vom 15.07.2020 in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden.

Gewährt eine gemeinnützige Körperschaft ihrem Geschäftsführer unverhältnismäßig hohe Tätigkeitsvergütungen, liegen sog. Mittelfehlverwendungen vor, die zum Entzug ihrer Gemeinnützigkeit führen können. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12.03.2020 (V R 5/17) entschieden .

Die Mindest- und Höchstsätze der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) verstoßen gegen Art. 15 der Dienstleistungsrichtlinie, da sie diskriminierende Mindest- und Höchstpreise für Dienstleister festsetzen, die nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind (EuGH, Urteil vom 4.7.2019, Az. C-377/17).

Der BFH (Entscheidung vom 20.11.2018, Az. VIII R 17/16) hat das Ehrenamt gestärkt und entschieden, dass Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter auch dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn die Einnahmen den Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von 2.400 Euro pro Jahr nicht übersteigen.

Der Bundestag hat am 21.3.2019 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) zugestimmt. Das neue Gesetz konkretisiert die EU-Richtlinie 2016/943, die einen einheitlichen Mindeststandard für den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in Europa etablieren will.

Bei der Bewertung, ob eine Arbeitnehmerstellung des Geschäftsführers im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes vorliegt, sind die Besonderheiten dieser Organstellung zu beachten. Aufgrund der nach außen nicht beschränkbaren Vertretungsbefugnisse und der Stellung als Vorgesetzter aller Mitarbeiter der Gesellschaft hat der Geschäftsführer eine arbeitgeberähnliche Position inne. Bei Streitigkeiten aufgrund einer fristlosen Kündigung eines Fremdgeschäftsführers ist daher nicht das Arbeitsgericht, sondern das ordentliche Gericht zuständig (BAG, Beschluss vom 21.1.2019 - 9 AZB 23/18).


© 2024 Dr. Exner Rechtsanwälte
Design & Umsetzung von Get Up Media