Das Gesetz sieht die Änderung einer Reihe von Gesetzen vor, u.a. das für Arbeitsverhältnisse wichtige Nachweisgesetz, wodurch die Pflichtangaben in Arbeitsverträgen erheblich erweitert bzw. verschärft werden. Neu ist, dass bei Verstößen auch Bußgelder von bis zu 2.000,00 € drohen können. Daher besteht bei allen Betrieben dringender Handlungsbedarf bei der Gestaltung/Änderung der Arbeitsverträge bei Neueinstellungen ab dem 1. August 2022 aber ggf. auch bei bestehenden Altverträgen.

 Welche Arbeitsbedingungen künftig zusätzlich angegeben werden müssen, erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Nadine Kanis!  


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