Pro Bono - die kostenlose Rechtsberatung für einen guten Zweck.

Unser Ziel ist es, das know how und die Ressourcen unserer Kanzlei einem guten Zweck zur Verfügung zu stellen und so im Rahmen der beruflichen Tätigkeit bürgerschaftliches Engagement zu entfalten.


Wir sind bereit, gemeinnützig tätige Hilfsorganisationen, Vereine, Stiftungen und kirchliche Institutionen zu beraten und zu vertreten.

Rechtsberatung kann Existenzen retten. Wir beraten daher unentgeltlich auch Privatpersonen und Unternehmen bei der Bewältigung existentieller Krisen. Voraussetzung ist, dass die Angelegenheit in unseren Tätigkeitsbereit fällt und rechtlich bedeutsam ist. Vollständig erlassen wir unsere Gebühren nur, wenn der Mandant und bei Unternehmen auch die Gesellschafter unsere Gebühren nicht, auch nicht teilweise, aufbringen können.

Unsere Pro-bono-Rechtsberatung ist denselben Standards verpflichtet wie unsere entgeltliche Rechtsberatung.

Bitte schildern Sie uns schriftlich den rechtlich zu beurteilenden Sachverhalt und geben Sie gleichzeitig an, warum die Beratung als Pro-bono-Rechtsberatung zu qualifizieren ist.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir über die Annahme und Ablehnung von Pro-bono-Mandaten nach freiem Ermessen entscheiden und Ablehnungen im Regelfall nicht begründen.

Bewertungen unserer Kanzlei

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.