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- Geschrieben von: N. Kanis
- Kategorie: Arbeitsrecht
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Arbeitgeber und Betriebsrat können die Geltung einer Betriebsvereinbarung nicht davon abhängig machen, dass die betroffenen Arbeitnehmer zustimmen (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 1 ABR 4/19 -).