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- Geschrieben von: Team-Exner
- Kategorie: Kaufrecht
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Wenn man von einem Privatmann einen Gebrauchtwagen kauft, kann die sogenannte „Gewährleistungshaftung“ für Mängel vertraglich ausgeschlossen werden. Kauft man einen Gebrauchtwagen von einem Händler, geht das dagegen nicht. Manchmal ist aber auch nicht ganz klar, wer der Vertragspartner ist. Ein solcher Fall wurde vor Kurzem vor dem 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg verhandelt (Urt. des OLG Oldenburg vom08.11.2018, Az. 1 U 28/18).