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- Geschrieben von: Team-Exner
- Kategorie: Familienrecht
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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bei verfassungskonformer Anwendung die Regelung zur externen Teilung bestimmter Anrechte aus der betrieblichen Altersvorsorge mit den Eigentumsgrundrechten der ausgleichspflichtigen und der ausgleichsberechtigten Person vereinbar ist (Beschluss des BVerfG vom 26.05.2020, Az. 1 BvL 5/18).
Sie wahre dann auch die verfassungsrechtlichen Grenzen faktischer Benachteiligung von Frauen.