Genesenen-Status
Genesenen-Status

Das VG Osnabrück hält die Verkürzung des Genesenstatus auf 90 Tage durch den Verweis in der am 14.01.2022 geänderten "Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19" (Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung - SchAusnahmV) auf die Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) für verfassungswidrig und damit unwirksam. Deshalb sei die Verordnung in der Fassung vom 08.04.2021 anzuwenden, die den Genesenennachweis für den Zeitraum 28 Tage nach (positiver) PCR-Testung bis 6 Monate bestimme (§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV) (Entscheidung des VG Osnabrück v. 04.02.2022, Az. 3 B 4/22).


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