Ist ein betriebliches Cannabisverbot möglich?

Der Arbeitgeber ist im Rahmen seines Weisungsrechts berechtigt, den Drogenkonsum am Arbeitsplatz zu untersagen. Besteht ein Betriebsrat, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht. Verstoßen Beschäftigte gegen ein Cannabisverbot, riskieren sie eine Abmahnung oder die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses. Drogentests am Arbeitsplatz sind hingegen ohne Einwilligung des Arbeitsnehmers nicht möglich.

 Arbeitgeber sollten jetzt bereits bestehende arbeitsvertragliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen zum Alkoholverbot hinsichtlich des Cannabiskonsums entsprechend aktualisieren und ergänzen.

 

Bei Fragen rund um das neue Cannabisgesetz und im gesamten Arbeitsrecht berät Sie gerne Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Nadine Kanis. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf!


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