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- Geschrieben von: N. Kanis
- Kategorie: Arbeitsrecht
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Zu Beginn des Jahres werden wieder zahlreiche Neuregelungen im Arbeitsrecht wirksam, die wir ohne Anspruch auf Vollständigkeit an dieser Stelle für Sie zusammengetragen haben:
Zu Beginn des Jahres werden wieder zahlreiche Neuregelungen im Arbeitsrecht wirksam, die wir ohne Anspruch auf Vollständigkeit an dieser Stelle für Sie zusammengetragen haben:
Wird eine ordentliche Kündigung hilfsweise für den Fall der Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung erklärt, ist die Angabe eines bestimmten Beendigungstermins für die hilfsweise Kündigung nicht erforderlich, entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.01.2016, Az. 6 AZR 782/14.