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- Geschrieben von: N. Kanis
- Kategorie: Datenschutzrecht
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Das LG Bonn hat entschieden, dass das Bußgeld, welches der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) gegen einen Telekommunikationsdienstleister aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängt hat, dem Grunde nach berechtigt, aber unangemessen hoch ist (LG Bonn, Entscheidung vom 11.11.2020, Az. 29 OWi 1/20 LG).