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- Geschrieben von: N. Kanis
- Kategorie: Allgemeine News
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Das OVG Münster hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die für das Gebiet des Kreises Gütersloh geltende nordrhein-westfälische Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Regionen mit besonderem Infektionsgeschehen (Coronaregionalverordnung) voraussichtlich rechtswidrig ist (Beschl. v. 06.07.2020, Az. 13 B 940/20.NE).