
- Details
- Geschrieben von: Team-Exner
- Kategorie: Mietrecht
- Zugriffe: 2100
Der BGH hat in zwei Entscheidungen (Urteile vom 22.05.2019, VIII ZR 180/18, VIII ZR 167/17) seine Rechtsprechung zu der Frage präzisiert, wann ein Mieter nach einer ordentlichen Kündigung die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte verlangen kann (§ 574 Absatz 1 und Absatz 2 BGB).