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- Geschrieben von: Team-Exner
- Kategorie: Erbrecht
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In einem vom OLG Köln entschiedenen Fall (Beschl. v. 14.11.2016, Az. 2Wx 536/16) errichtete ein Ehepaar ein gemeinschaftliches privatschriftliches Testament, das u. a. folgenden Inhalt hatte: ,,Testament – Wir bestimmen gegenseitig, dass der Überlebende der Alleinerbe das Verstorbenen sein soll. Nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten soll derjenige, der den zuletzt verstorbenen Ehegatten begleitet und gepflegt hat, der Alleinerbe sein.“