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- Geschrieben von: N. Kanis
- Kategorie: Arbeitsrecht
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Das BAG hat mit Urteil vom 13.12.2018, Az. 2 AZR 378/18, entschieden, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen, die ein Arbeitgeber ohne Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, gemäß § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX in der vom 30.12.2016 bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung unwirksam ist.