Datenschutzrecht
Auch der Datenschutz gehört zu den Schwerpunkten unserer Kanzlei. Datenschutz ist ein Grundrecht darauf, selbst entscheiden zu können, wem, wann und welche seiner personenbezogenen Daten zugänglich sein sollen.
Bereits im Jahre 1983 hat das Bundesverfassungsgericht als Antwort auf die Gefahren der modernen Informationstechnologien mit dem so genannten Volkszählungsurteil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geschaffen und damit einen Meilenstein für den Datenschutz gesetzt.
Am 25.05.2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verbindlich in Kraft getreten. Mit ihr hat eine neue Zeitrechnung im Datenschutzrecht begonnen. Jedes Unternehmen unabhängig von seiner Größe, das personenbezogene Daten verarbeitet, muss die DSGVO beachten. Bei Nichteinhaltung der DSGVO drohen neben Klagen, Abmahnungen und Reputationsschäden durch öffentliche Berichterstattung hohe Bußgelder bis zu 20 Mio. EUR. Der Unternehmer ist für Einhaltung und Umsetzung des Datenschutzes rechenschaftspflichtig. Dies ist eine enorme Herausforderung, bei der wir Ihnen hilfreich zur Seite sehen.
Unsere Leistungen im Datenschutzrecht für Sie
- Tätigkeit als externe Datenschutzbeauftragte
- Prüfung Ihrer Datenschutzerklärungen, Verträge, AGB
- Erstellung Ihrer Datenschutzdokumentation
- Schulung Ihrer Mitarbeiter
- Rechtsberatung in den Gebieten (Beschäftigten-)Datenschutz, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht u.v.m.
Der Datenschutzbeauftragte
Beschäftigt ein Unternehmen in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, muss es einen Datenschutzbeauftragten benennen. Der Datenschutzbeauftragte kann Beschäftigter des Unternehmens sein oder ein Externer. Als Datenschutzbeauftragter darf nur benannt werden, wer auf Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und seines Fachwissens auf den Gebieten des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis hierfür hinreichend qualifiziert ist.
Frau RAin Nadine Kanis ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und ausgebildete betriebliche Datenschutzbeauftragte, die Sie für Ihr Unternehmen bestellen können.
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Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
- keine extra Aus- und Fortbildungskosten
- besondere Fachkunde im Datenschutzrecht
- Vermeidung des besonderen Kündigungsschutzes eines internen Datenschutzbeauftragten
- Vermeidung von Interessenskonflikten
- Haftung für seine Tätigkeit im Gegensatz zur Haftung eines internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach den Maßstäben des innerbetrieblichen Schadensausgleichs
Kontaktieren Sie uns bei datenschutzrechtlichen Fragen noch heute!