Datenschutzrecht

Auch der Datenschutz gehört zu den Schwerpunkten unserer Kanzlei. Daten­schutz ist ein Grundrecht darauf, selbst entscheiden zu können, wem, wann und welche seiner personenbezogenen Daten zugänglich sein sollen.


Bereits im Jahre 1983 hat das Bundesverfassungsgericht als Antwort auf die Gefahren der moder­nen Informationstechnologien mit dem so genannten Volkszählungsurteil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geschaffen und damit einen Meilenstein für den Datenschutz gesetzt.

seit 25. Mai 2018 wird die DSGVO umgesetzt
Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt viele Unternehmen vor eine Herausforderung.

Am 25.05.2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ver­bindlich in Kraft getreten. Mit ihr hat eine neue Zeitrechnung im Datenschutz­recht begonnen. Jedes Unternehmen unabhängig von seiner Größe, das perso­nenbezogene Daten verarbeitet, muss die DSGVO beachten. Bei Nichteinhaltung der DSGVO drohen neben Klagen, Abmahnungen und Reputationsschäden durch öffentliche Berichterstattung hohe Bußgelder bis zu 20 Mio. EUR. Der Unterneh­mer ist für Einhaltung und Umsetzung des Datenschutzes rechenschaftspflichtig. Dies ist eine enorme Herausforderung, bei der wir Ihnen hilfreich zur Seite sehen.

Unsere Leistungen im Datenschutzrecht für Sie

  • Tätigkeit als externe Datenschutzbeauftragte
  • Prüfung Ihrer Datenschutzerklärungen, Verträge, AGB
  • Erstellung Ihrer Datenschutzdokumentation
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter
  • Rechtsberatung in den Gebieten (Beschäftigten-)Datenschutz, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht u.v.m.

Der Datenschutzbeauftragte

Beschäftigt ein Unternehmen in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, muss es einen Da­tenschutz­beauftragten benennen. Der Datenschutzbeauftragte kann Beschäftigter des Unternehmens sein oder ein Externer. Als Datenschutzbeauftragter darf nur benannt werden, wer auf Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und seines Fach­wissens auf den Gebieten des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis hierfür hinreichend qualifiziert ist.

Frau RAin Nadine Kanis ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und ausgebildete be­triebliche Datenschutzbeauftragte, die Sie für Ihr Unternehmen bestellen können.

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Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

  • keine extra Aus- und Fortbildungskosten
  • besondere Fachkunde im Datenschutzrecht
  • Vermeidung des besonderen Kündigungsschutzes eines internen Daten­schutzbeauftragten
  • Vermeidung von Interessenskonflikten
  • Haftung für seine Tätigkeit im Gegensatz zur Haftung eines internen betrieb­lichen Datenschutzbeauftragten nach den Maßstäben des innerbe­trieblichen Schadensausgleichs

 Kontaktieren Sie uns bei datenschutzrechtlichen Fragen noch heute!


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