Insolvenzberatung
im Vorfeld und individuelle Insolvenzbegleitung

Wir beraten seit Jahren gezielt mittelständische, kleine mittelständische Unternehmen, Einzelunternehmer und Handwerksbetriebe, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und denen Insolvenz droht. Es geht uns in erster Linie darum, die Insolvenz des Unternehmens und die meist damit einhergehende persönliche Insolvenz des Unternehmers abzuwenden.


Insolvenzrechts-Experte Dr. Exner im Telefonat mit einem Mandanten
Rechtsanwalt Dr. Exner ist Ihr Spezialist für Insolvenzrecht

Wir helfen Ihnen juristisch bei der Anpassung Ihres Unternehmens an die Marktgegebenheiten (z.B. Reduzierung der Mitarbeiterzahl). Wir verhandeln für Sie mit Gläubigern über Teilerlass und Stundung von Forderungen. Einen Schwerpunkt bilden dabei Verhandlungen mit den Banken. Bei notwendig werdenden Umfinanzierungen unterstützen wir Sie auch unter Hinzuziehung professioneller Bank- und Finanzberater beim Aufbau einer neuen Bankverbindung. Wir beraten Sie juristisch bei der Gestaltung von Auffanglösungen, der Erstellung von Sanierungs- und Fortführungskonzepten sowie der Entwicklung neuer Unternehmensstrategien.

Wir begleiten Sie am "runden Tisch" der Industrie- und Handelskammer. Unser Ansatz ist eine individuelle, auf die spezifischen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens bzw. auf Ihre wirtschaftliche Situation zugeschnittene Beratung. Wir arbeiten nach Ihrem Wunsch mit Ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer zusammen, bieten aber auch eine einheitliche fachübergreifende Beratung mit der Steuerberater- und Wirtschaftsprüfergesellschaft Dr. Merschmeier & Partner an.

Wichtig ist, dass Sie uns bei drohenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten möglichst früh kontaktieren. Je früher, desto besser. Lässt sich eine Insolvenz nicht (mehr) vermeiden, beraten und betreuen wir Sie bei der Insolvenzantragstellung und im Umgang mit dem Insolvenzverwalter. Wir helfen Ihnen, persönliche Haftungstatbestände und Insolvenzstraftaten im Vorfeld der Insolvenz zu vermeiden. Wir unterstützen Sie nach Ihrer Insolvenz oder der Ihres Unternehmens ganz individuell bei Ihrer persönlichen Restschuldbefreiung, sei es bei der Bewältigung nicht an der Restschuldbefreiung teilnehmender Forderungen, sei es durch Verhandlung von Restschuldvergleichen zur Abkürzung der 6-jährigen Restschuldbefreiungsphase.


© 2024 Dr. Exner Rechtsanwälte
Design & Umsetzung von Get Up Media