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- Geschrieben von: N. Kanis
- Kategorie: Arbeitsrecht
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Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist als ein vor Diskriminierung durch Entlassungsbedingungen geschützter Arbeitnehmer im Sinne des § 21 I Nr. 2 AGG anzusehen (BGH, Urteil vom 26.03.219 - II ZR 244/17).