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- Geschrieben von: N. Kanis
- Kategorie: Sozialrecht
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Das SG Landshut (Urteil vom 11.03.2019, Az. S 1 BA 30/18) hat im Falle einer Lohn- und Finanzbuchhalterin, die auf vermeintlich selbständiger Basis für eine mittelständische Firma tätig war, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angenommen und eine entsprechende Entscheidung des Prüfdienstes der Rentenversicherung bestätigt.